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Vollzeitkurse mit Bildungsgutschein
Viele Sicherheitsunternehmen bevorzugen Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a, da diese vielseitiger eingesetzt werden können und ihre Qualifikation durch eine offizielle IHK-Prüfung nachgewiesen haben.
Mit der Sachkundeprüfung erweitern Sie Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten und verbessern Ihre Chancen auf verantwortungsvollere Tätigkeiten sowie langfristige Entwicklungsmöglichkeiten in der Sicherheitsbranche.
- Erfahrene Dozent:innen
- Praxisnaher Vermittlung
- Gezielter Prüfungsvorbereitung (§ 34a GewO)
Sicherheitskraft 34a GewO mit Zusatzqualifikationen in Vollzeit
- Wir behalten uns vor, den Termin zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmer für einen Kurs anmelden.
Sicherheitskraft 34a GewO Live-Online in Vollzeit
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Die Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung
Ein entscheidender Vorteil: Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ersetzt die Unterrichtung vollständig. Wer die Prüfung erfolgreich besteht, benötigt keine zusätzliche Unterrichtung und investiert direkt in den höherwertigen Qualifikationsnachweis.
Das spart Zeit, vermeidet doppelte Qualifizierungen und schafft optimale Voraussetzungen für den Einstieg oder den nächsten Karriereschritt im Sicherheitsgewerbe.
Beste Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung
Eine erfolgreiche Prüfung beginnt mit der richtigen Vorbereitung. Unsere Lehrgänge bereiten Sie praxisnah, verständlich und zielorientiert auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor.
Mit erfahrenen Dozentinnen und Dozenten, praxisnahen Beispielen und einer strukturierten Prüfungsvorbereitung unterstützen wir Sie dabei, die Sachkundeprüfung erfolgreich zu bestehen und Ihre Karriere in der Sicherheitsbranche auf das nächste Level zu bringen.
FAQ
Warum die Sachkundeprüfung nach § 34a und nicht die Unterrichtung?
Wer dauerhaft erfolgreich in der Sicherheitsbranche arbeiten möchte, sollte sich für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO entscheiden. Im Vergleich zur Unterrichtung nach § 34a GewO bietet sie deutlich bessere Karrierechancen, mehr Einsatzmöglichkeiten und einen anerkannten Qualifikationsnachweis durch die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung – wo liegt der Unterschied?
Die Unterrichtung nach § 34a GewO vermittelt grundlegende Kenntnisse für bestimmte Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe. Eine Prüfung findet dabei nicht statt.
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO geht deutlich weiter. Sie wird vor der IHK abgelegt und bestätigt, dass Sie über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht, Sicherheit, Kommunikation, Deeskalation sowie situationsgerechtes und professionelles Handeln verfügen.
Mit der bestandenen Sachkundeprüfung weisen Sie Ihre Fachkompetenz offiziell nach und schaffen eine deutlich bessere Grundlage für Ihre berufliche Zukunft.
