Ersthelfer
Vom Notruf bis zur Wundversorgung: In unserer Ersthelfer-Schulung lernen Ihre Mitarbeiter alle lebensrettenden Sofortmaßnahmen – von Herz-Lungen-Wiederbelebung und Defibrillator-Einsatz über das Erkennen akuter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall bis hin zur fachgerechten Wundversorgung und Erstversorgung von Verletzungen. Praxisnah, verständlich und alltagstauglich.
- Erfahrene Ausbilder
- Kleine Gruppen
- Anerkannte Ausbildung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Stabile Seitenlage
- Atemwegsmanagement, Heimlich-Manöver
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Automatisierter externer Defibrillator
- Schocklagerung
Akute Erkrankungen
- Erkennung von Herzinfarkten und Schlaganfällen
- Epilepsie
- Vergiftungen, Verätzungen
- Asthma und Hyperventilation
- Bauchschmerzen, Geburt
- Unterzuckerung
- Sonnenstich, Hitzschlag, Hitzeerschöpfung
- Erfrierungen und Unterkühlung
Verletzungen und Wundversorgung
- Verletzung der Wirbelsäule, Halsschienengriff, Halskragen
- Druckverband
- Knochenbruch, Zerrung und Prellung mit Fixationen und Ruhigstellen
- Brandverletzung und Verbrühung
- Augenverletzung, Ohrenverletzung, Nasenbluten
- Desinfektion
- Wundverbände für verschiedene Zwecke: Abdeckung, Blutstillung, Wundheilung, Fixation
Weiteres
- Notrufnummern
- Absicherung der Unfallstelle
- Bergung, Rettung aus Gefahrenzone, Tragegriffe
- Psychologische Erste Hilfe (Gesprächsführung)
- Rettungskette
Lehrgangsdauer
- 1 Tag
- von 09:00 - 16:30 Uhr
- 9 Unterrichtsstunden
Lehrgangskosten
- Privat: 56,00 Euro inkl.MwSt.
- Über Berufsgenossenschaft kostenlos
Ort
- Köln
- Dortmund
- Frankfurt a.M.
- Berlin
- Inhouse Schulung ab 9 Teilnehmer
Die Schulung bieten wir auch bundesweit individuell vor Ort an.
Teilnehmeranzahl
- max. 20 Teilnehmer
Zielgruppe
- Geeignet für Führerscheinbewerber, Schulen, Unternehmen, Vereine sowie alle Personen, die eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung benötigen.
Abschluss
- AGSUS Akademie Zertifikat
- Kombi-Tipp
Erste Hilfe & Brandschutz an nur 1 Tag!
Weniger Ausfallzeiten, maximale Effizienz für Ihr Unternehmen.
Sie müssen Ihre Mitarbeitenden für die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen nicht mehr an zwei separaten Tagen freistellen. Nutzen Sie unser innovatives Kombi-Konzept und erledigen Sie beide Ausbildungen an einem einzigen Tag.
Wie funktioniert das?
- Theorie vorab: Ihre Mitarbeitenden absolvieren den theoretischen Teil der Brandschutzhelfer-Ausbildung vorab flexibel und bequem per E-Learning.
- Praxis am Kompakt-Tag: Der Erste-Hilfe-Kurs findet wie gewohnt in Präsenz statt (bei uns oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen). Direkt im Anschluss führen wir ausschließlich den praktischen Teil der Brandschutzhelfer-Schulung durch.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Enorme Zeitersparnis: Nur 1 Tag Freistellung statt 2 separater Termine.
- Reduzierte Ausfallzeiten: Minimale Beeinträchtigung Ihres Betriebsablaufs.
- Einfache Planung: Beide gesetzlichen Auflagen mit nur einer Buchung erfüllt.
- Mehr Sicherheit: Gut ausgebildete Mitarbeiter für Notfälle und Brandschutz.
Termine nach Standort
- 23.07.26
- 27.08.26
- 03.09.26
- 02.10.26
- 03.11.26
- 03.12.26
- 16.07.26
- 20.08.26
- 10.09.26
- 09.10.26
- 10.11.26
- 10.12.26
- 09.07.26
- 13.08.26
- 10.09.26
- 16.10.26
- 17.11.26
- 17.12.26
- 02.07.26
- 06.08.26
- 24.09.26
- 23.10.26
- 24.11.26
- 21.12.26
Sie möchten eine Schulung direkt bei Ihnen im Unternehmen? Wir bieten individuelle Termine und maßgeschneiderte Inhalte vor Ort an.
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- Wir behalten uns vor, den Termin zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmer für einen Kurs anmelden.
FAQ`s
1. Ersthelfer Auffrischung: Wann ist Zeit für einen neuen Kurs?
Derzeit besteht in Deutschland keine Pflicht, einen einmal absolvierten Erste-Hilfe-Kurs nach einer bestimmten Zeit aufzufrischen (Ausnahme: betriebliche Ersthelfer alle 2 Jahre). Sinn macht das aber trotzdem. Denn vieles gerät mit der Zeit einfach in Vergessenheit. Wenn du das Gefühl hast, dir sind nicht mehr alle Maßnahmen und Handgriffe, die ein Ersthelfer kennen sollte, präsent, solltest du deine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen.
2. Welche Aufgaben hat ein Ersthelfer?
Zu den Aufgaben eines Ersthelfers gehört es, je nach Situation die Unfallstelle abzusichern, ggf. andere Personen aus der Gefahrenzone zu bringen und schnell den Notruf zu wählen. Und natürlich den oder die Verletzten zu versorgen und bei Bedarf lebensrettende Maßnahmen durchzuführen (z.B. Wiederbelebung oder Seitenlage). Wichtig: In Deutschland sind wir alle dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn wir Zeugin oder Zeuge eines Notfalls werden.
3. Warum sollte ich einen Erste-Hilfe-Kurs machen?
Als Ersthelfer kannst du im Zweifel Leben retten, indem du eine verletzte Person schnell und kompetent versorgst. Je mehr du über Erste Hilfe weißt, umso besser. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs macht deshalb viel Sinn. Du fühlst dich im Fall der Fälle sicherer und kannst einer Person in Not gezielter und besser helfen.
4. Welche Notrufnummern muss ich als Ersthelfer kennen?
Im Ernstfall geht es um Sekunden. Deshalb ist es wichtig, dass du als Ersthelfer möglichst schnell den Notruf absetzt. Die wichtigste Notrufnummern für Ersthelfer ist die 112.
- Die 112 ist die Nummer des Rettungsdiensts. Sie wählst du als Ersthelfer in akuten Notfällen (z.B. Unfälle mit schweren Verletzungen, Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, schwere Verbrennungen oder Bewusstlosigkeit).
5. Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs?
ProduktbescSowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung sowie die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst jeweils neun Unterrichtseinheiten zuzüglich mindestens 45 Minuten Pause. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
6. Dürfen Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer Medikamente verabreichen?
Nein. Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer sind ausgebildete Laien, die erste Maßnahmen ergreifen können, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Erste Hilfe durch Laien ist kein Ersatz für ärztliche Maßnahmen, zu denen auch das Verabreichen von Medikamenten gehört. Daher ist die Gabe von Medikamenten an eine verletzte bzw. erkrankte Person durch betriebliche Ersthelfer grundsätzlich nicht vorgesehen.
