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Vollzeitkurse mit Bildungsgutschein

Viele Sicherheitsunternehmen bevorzugen Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a, da diese vielseitiger eingesetzt werden können und ihre Qualifikation durch eine offizielle IHK-Prüfung nachgewiesen haben.

Mit der Sachkundeprüfung erweitern Sie Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten und verbessern Ihre Chancen auf verantwortungsvollere Tätigkeiten sowie langfristige Entwicklungsmöglichkeiten in der Sicherheitsbranche.

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Sicherheitskraft 34a GewO mit Zusatzqualifikationen in Vollzeit

Im Rahmen dieses Kurses bilden wir Sie zur fähigen Sicherheitskraft aus und bereiten Sie gezielt und individuell angepasst auf die „IHK-Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO“ vor.
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Sicherheitskraft 34a GewO Live-Online in Vollzeit

Im Rahmen dieses Kurses bilden wir Sie zur fähigen Sicherheitskraft aus und bereiten Sie gezielt und individuell angepasst auf die „IHK-Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO“ vor.

Die Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung

Ein entscheidender Vorteil: Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ersetzt die Unterrichtung vollständig. Wer die Prüfung erfolgreich besteht, benötigt keine zusätzliche Unterrichtung und investiert direkt in den höherwertigen Qualifikationsnachweis.
Das spart Zeit, vermeidet doppelte Qualifizierungen und schafft optimale Voraussetzungen für den Einstieg oder den nächsten Karriereschritt im Sicherheitsgewerbe.

Beste Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung

Eine erfolgreiche Prüfung beginnt mit der richtigen Vorbereitung. Unsere Lehrgänge bereiten Sie praxisnah, verständlich und zielorientiert auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor.

Mit erfahrenen Dozentinnen und Dozenten, praxisnahen Beispielen und einer strukturierten Prüfungsvorbereitung unterstützen wir Sie dabei, die Sachkundeprüfung erfolgreich zu bestehen und Ihre Karriere in der Sicherheitsbranche auf das nächste Level zu bringen.

FAQ

Wer dauerhaft erfolgreich in der Sicherheitsbranche arbeiten möchte, sollte sich für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO entscheiden. Im Vergleich zur Unterrichtung nach § 34a GewO bietet sie deutlich bessere Karrierechancen, mehr Einsatzmöglichkeiten und einen anerkannten Qualifikationsnachweis durch die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Die Unterrichtung nach § 34a GewO vermittelt grundlegende Kenntnisse für bestimmte Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe. Eine Prüfung findet dabei nicht statt.

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO geht deutlich weiter. Sie wird vor der IHK abgelegt und bestätigt, dass Sie über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht, Sicherheit, Kommunikation, Deeskalation sowie situationsgerechtes und professionelles Handeln verfügen.

Mit der bestandenen Sachkundeprüfung weisen Sie Ihre Fachkompetenz offiziell nach und schaffen eine deutlich bessere Grundlage für Ihre berufliche Zukunft.