Förderungsmöglichkeiten

Hier finden sie alle Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Ihren Kurs an der AGSUS Akademie.

Die AGSUS Akademie GmbH wird sich um eine ständige Aktualisierung bemühen, kann aber nicht zusichern, immer den aktuellsten Stand wiederzugeben.


Weitere Informationen sowie Anschriften der Förderstellen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Bundesprogramm Bildungsprämie / Bildungscheck

Einen Prämiengutschein für berufliche Weiterbildung - einschließlich der Kosten eventueller Prüfungen - können Erwerbstätige erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20.000,00 EUR (bzw. 40.000,00 EUR bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Auch Mütter und Väter in einer Elternzeit oder Ruheständler mit Nebentätigkeit können einen Gutschein erhalten. Die Höhe des Prämiengutscheins beläuft sich auf maximal 50 % der Weiterbildungskosten und maximal 500,00 EUR. Die Höhe der Gesamtkosten einer Weiterbildung spielt dabei keine Rolle. Außer in den Bundesländern Schleswig- Holstein, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier werden nur Weiterbildungsteilnahmen gefördert, deren Gesamtkosten nicht über 1000,00 EUR liegen. Entscheidend ist aber nicht, in welchem Bundesland der Antragsteller wohnt, sondern in welchem Bundesland die Weiterbildung durchgeführt wird. Voraussetzung für die Förderung ist die - vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgende - Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, die dann auch den Prämiengutschein ausgibt.

Diese Beratungsstellen finden Sie unter:


Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem werden Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.

Wer kann gefördert werden?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet oder

  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder

  • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

  • Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

  • die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Diese Beratungsstellen finden Sie unter:

Wie sieht die Förderung aus?

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden. Für die Zeit der Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Bei Bildungsgutscheinen ist noch folgendes zu beachten: die Berater der Arbeitsagenturen bzw. ARGEN fragen häufig nach einer sogenannten Maßnahme Nummer. Diese erhalten wir als Anbieter erst dann auf Antrag, wenn ein erster Bildungsgutschein für den jeweiligen Lehrgang ausgestellt wurde. Weil Bildungsgutscheine maximal eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten haben, kann ein solcher frühestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn eines Lehrgangs vorliegen.

Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeiten der beteiligten Stellen (die Arbeitsagentur, die den Bildungsgutschein ausstellt, wir, die Arbeitsagentur, die die Maßnahme Nummer vergibt) ist deshalb in der Regel erst ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn mit der Maßnahme Nummer zu rechnen. Das Verfahren kann u.U. gerade durch Ihren Bildungsgutschein beschleunigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es einen Bildungsgutschein immer nur dann geben kann, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder ARGE/Jobcenter erfolgt ist.


Förderung über Renten- oder Unfallversicherungsträger

Hinsichtlich weitergehender Informationen sprechen Sie bitte ggf. die zuständigen Berater/in Ihres Reha-Trägers an.

Weitere Informationen sowie Anschriften der Förderstellen unter:


Berufsförderung der Bundeswehr

Grundsätzlich können unsere Angebote als förderungsfähig angesehen werden. Erfahrungsgemäß stimmen Soldaten/Soldatinnen ihre berufliche Förderung in intensiver Beratung mit den für sie zuständigen Beratern des BFD ab, so dass wir hier auf eine weitergehende Darstellung der Fördermöglichkeiten verzichten.

Weitere Informationen sowie Anschriften der Förderstellen unter:


Die AGSUS Akademie GmbH wird sich um eine ständige Aktualisierung bemühen, kann aber nicht zusichern, immer den aktuellsten Stand wiederzugeben.